Unsere Sprechzeiten
Mo - Do | 09:00 - 13:00 14:00 - 18:00 |
Fr | 09:00 - 13:00 |
Sie finden uns in der
Sudermanstr. 150670 Köln
Individualisierte Psychotherapie
In unserer Psychotherapiepraxis bieten wir Ihnen ein umfangreiches Therapiekonzept an: Verhaltenstherapie, Transpersonale Verhaltenstherapie, Hypnotherapie nach Milton Erickson, Schematherapie (in Anlehnung an J. Young), Focusing, Atemtherapie, Achtsamkeitsbasierte Therapie und Bewegungstherapie (SelfHealingMovements).
Unser Ziel ist es, Ihre psychische Gesundheit zu erhalten und zu verbessern. Daher legen wir großen Wert auf eine individuelle Betreuung und Beratung. Wir möchten, dass Sie verstehen, wie psychische Störungen entstehen und was Sie selbst tun können, um Ihre psychische Gesundheit langfristig zu erhalten.
Unsere Therapieansätze basieren auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und modernsten Behandlungsmethoden. Ihre psychische Gesundheit liegt uns am Herzen.
Unsere Therapiemethoden
Unsere Kerntherapieformen sind Verhaltenstherapie, Schematherapie und Akzeptanz- und Commitmenttherapie. Nachfolgend finden Sie eine kurze Beschreibung dieser Ansätze:
Die Verhaltenstherapie basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen darüber, wie Verhalten erlernt und wie es verändert werden kann. Der Ansatz konzentriert sich darauf, schädliche Verhaltensmuster zu erkennen und durch gesunde Mechanismen zu ersetzen. Indem man lernt, unproduktive Verhaltensweisen zu identifizieren und mit positiven Strategien zu reagieren, kann man ein erfüllteres und ausgeglicheneres Leben führen.
Die Schematherapie ist ein integrativer therapeutischer Ansatz, der Elemente aus kognitiver Verhaltenstherapie, Psychoanalyse und anderen Therapieformen kombiniert. Sie fokussiert sich auf das Erkennen und Umstrukturieren von tief verwurzelten, oft unbewussten Glaubenssätzen oder “Schemata”, die unser Verhalten, unsere Emotionen und unsere Gedanken beeinflussen können. Durch die Auseinandersetzung mit diesen Schemata können Patienten ein tieferes Verständnis für ihre Reaktionen entwickeln und lernen, schädliche Muster zu durchbrechen.
ACT ist ein prozessorientierter Ansatz, der darauf abzielt, die psychische Flexibilität zu erhöhen. Statt schmerzhaften Gedanken oder Gefühlen auszuweichen, lernen Patienten, diese zu akzeptieren und in Einklang mit ihren persönlichen Werten zu handeln. ACT unterstützt Menschen dabei, sich von den Kämpfen mit unerwünschten inneren Erlebnissen zu lösen und stattdessen energiegeladen und engagiert in Richtung eines sinnvollen Lebens zu handeln.
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung bei uns wird bei entsprechender Indikation und Notwendigkeit durch gesetzliche Krankenversicherungen vollständig übernommen. Die Antworten auf spezielle Fragen erteilt Ihnen gerne Ihre Kasse.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Je nach individuellen Vertragsbedingungen der Krankenversicherung kann der Umfang der Leistungen (z.B. Stunden pro Jahr) sehr unterschiedlich sein. Wir helfen Ihnen gerne, diese Frage in Ihrem individuellen Fall zu klären. Denn Ihr Anteil an Selbstbehalt hängt von der jeweiligen Police ab. Die Gebühren für Privatversicherte richten sich nach der geltenden Gebührenordnung für Psychotherapeuten, der GOP.
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen Psychotherapeuten mit dem Verfahren Verhaltenstherapie in der Regel problemlos möglich.
Wenn Sie die Therapiekosten selbst tragen oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, besprechen wir mit Ihnen die zu erwartenden Kosten. Eine Psychotherapie selbst zu zahlen, kann sich z.B. auch dann lohnen, wenn Sie sich in Kürze verbeamten oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchten. Die Kosten für eine Behandlung bei uns sind steuerlich absetzbar. In der Gebührenhöhe orientieren wir uns an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten, der GOP.
Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Therapiekosten in Fällen, in denen die zu behandelnde Problematik in ihren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies ist der Fall, wenn ihre Probleme unmittelbare Folge eines Arbeitsunfalls (beispielsweise einer Traumatisierung nach einem Arbeitsunfall) sind. Auskunft zur Zuständigkeit kann Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft geben.
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